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Leistungen der gesetzlichen Betreuung

Als berufsmäßige Betreuerin übernehme ich gesetzliche Betreuungen nach § 1816 BGB in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf der betreuten Person und dem gerichtlichen Beschluss.

Typische Aufgabenkreise

  • Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Pflegediensten

  • Unterstützung bei Therapie- und Behandlungsentscheidungen

  • Organisation von Hilfen im Alltag (z. B. ambulanter Pflegedienst)

  • Sicherung von Einkommen und Vermögenswerten

  • Zahlungsverkehr, Miete, Energie, Versicherungen

  • Schuldenregulierung in Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungen

  • Sicherung des bestehenden Wohnraums

  • Unterstützung bei Wohnungswechsel oder Heimaufnahme

  • Zusammenarbeit mit Vermietern, Wohnungsunternehmen und Einrichtungen

  • Kommunikation mit Ämtern, Sozialleistungsträgern und Versicherungen

  • Unterstützung bei Anträgen (z. B. Pflegegrad, Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente)

  • Wahrnehmung von Rechten gegenüber Behörden und Kostenträgern

Die gesetzliche Betreuung ist immer auf den notwendigen Umfang beschränkt. Was die betroffene Person selbst entscheiden und erledigen kann, soll sie auch weiterhin selbst tun.