Leistungen der gesetzlichen Betreuung
Als berufsmäßige Betreuerin übernehme ich gesetzliche Betreuungen nach § 1816 BGB in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf der betreuten Person und dem gerichtlichen Beschluss.
Typische Aufgabenkreise
Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Pflegediensten
Unterstützung bei Therapie- und Behandlungsentscheidungen
Organisation von Hilfen im Alltag (z. B. ambulanter Pflegedienst)
Sicherung von Einkommen und Vermögenswerten
Zahlungsverkehr, Miete, Energie, Versicherungen
Schuldenregulierung in Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungen
Sicherung des bestehenden Wohnraums
Unterstützung bei Wohnungswechsel oder Heimaufnahme
Zusammenarbeit mit Vermietern, Wohnungsunternehmen und Einrichtungen
Kommunikation mit Ämtern, Sozialleistungsträgern und Versicherungen
Unterstützung bei Anträgen (z. B. Pflegegrad, Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente)
Wahrnehmung von Rechten gegenüber Behörden und Kostenträgern
Die gesetzliche Betreuung ist immer auf den notwendigen Umfang beschränkt. Was die betroffene Person selbst entscheiden und erledigen kann, soll sie auch weiterhin selbst tun.