Leistungen der gesetzlichen Betreuung
Als berufsmäßige Betreuerin übernehme ich gesetzliche Betreuungen nach § 1816 BGB in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf der betreuten Person und dem gerichtlichen Beschluss.